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Channel: Jens Knoblich » woanders gelesen
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Keine Schneeräumung auf virtuellem Gehweg

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Die MOZ schrieb heute:

“Kommunen können Anlieger, deren Grundstücke an eine öffentliche Straße ohne angelegten Gehweg grenzen, nicht dazu verpflichten, einen Streifen am Fahrbahnrand von Schnee beziehungsweise Eisglätte zu befreien. Das entschied das Potsdamer Verwaltungsgericht am Donnerstag (Az.: 10 K 1885/06). Mit der Entscheidung hatte der Feststellungsantrag des Klägers Erfolg.”

Wenn ich mich hier im Ortsteil so umsehe, dann dürfte das auf gut 99% der Anlieger passen.
Denn hier gibt es eigentlich nur Straßen, wo keine weiteren Gehwege vorhanden sind. Fußgängerzone und verkehrsberuhigter Bereich liegt auch nicht vor, so dass dieses Urteil auch hier zutreffen müsste. (Hier ist es noch mal näher erläutert.)

Und wo wir jetzt schon wieder alle mit dem Schnee kämpfen müssen, macht dieses Urteil die Sache nicht einfacher.
Denjenigen, die bisher nur widerwillig ihren Streifen vor dem Grundstück freigeschaufelt hatten, wird das Urteil sehr gelegen kommen.

Soll die Gemeinde mal machen…
Was schwer werden wird. Man braucht sich nur mal den momentanen Zustand nach den Schneefällen der letzten Tage ansehen und weiß, dass die Gemeinde gar nicht in der Lage ist, alles zu beräumen.

Ich kann nur hoffen, dass die meisten Anwohner praktisch denken und der Vernunft geschuldet einen Weg vor der eigenen Gartentür beräumen, so dass Nachbarn und andere Fußgänger halbwegs unbeschadet durch den Winter kommen.
Vielleicht ist man ja demnächst selbst in der misslichen Lage und muss zu Fuß durch den Schnee stampfen…


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